Qualität bei Abfüllmaschinen oder Was muss ich beim Kauf einer Honig-Abfüllmaschine beachten?

Vor Kurzem kam ein Imker zu uns, der schnellstens eine neue Maschine benötigte, da Kontrolleure des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts ankündigten, seinen Betrieb zu schließen. Was war passiert? Der Imker hatte eine billige Abfüllmaschine aus Fernost erstanden. Diese wurde zur Honigabfüllung von der Aufsichtsbehörde allerdings nicht zugelassen, da sie viele der – nicht nur lebensmitteltechnischen – Vorschriften nicht erfüllt. Sein Betrieb bekam mit der Maschine chinesischer Herkunft keine Betriebszulassung. Unser Kunde war sich der geltenden Vorschriften und Regeln in keinster Weise bewusst.

Da wir immer wieder feststellen, dass er nicht der einzige ist, möchten wir daher Ihnen gern einige Hinweise mit auf den Weg geben, worauf Sie beim Kauf Ihrer Honig-Abfüllmaschine achten sollten. Wir beginnen unsere kleine Blogreihe mit den generell geltenden Regeln und besprechen in den nächsten Folgen die Themen Konstruktion, Materialien und Langlebigkeit.

Teil 1 unserer Blogreihe: Geltende Normen und Richtlinien für Maschinen im Lebensmittelbereich

Die Konstruktion und die zu verbauenden Materialien sind für Maschinen im Lebensmittelbereich durch Richtlinien und Normen sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene festgeschrieben.

EU-weite Regelungen

Die Maschinenrichtlinie (2006/42 EG) ist dabei die wichtigste, die Konstruktion einer Maschine betreffende Richtlinie. Weitere EU-Verordnungen regeln den Einsatz von Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Zu nennen sind hier z. B. die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und (EG) Nr. 1935/2004.

EU-Richtlinien und -verordnungen legen bestimmte Sicherheitsstandards und Gesundheitsanforderungen von Produkten fest, betroffen sind u.a. Maschinen und Elektrogeräte. Mit der CE-Kennzeichnung weist der Hersteller nach, dass er die für sein Produkt geltenden einschlägigen Anforderungen kennt und sein Produkt diesen Regeln auch entspricht. Fehlt die CE-Kennzeichnung dürfen diese Produkte innerhalb der EU nicht vertrieben werden.

Unser Tipp: Fragen Sie Ihren Händler oder den Hersteller vor dem Kauf der Maschine nach der CE-Kennzeichnung. Eine CE-Kennzeichnung muss auf dem Typenschild einer Maschine vermerkt sein.

Die Honeyaid® Abfüllmaschine wird wie alle unsere Maschinen von unserem hochqualifizierten Team der Filling Evolution GmbH in Dresden entwickelt und hergestellt. In unserem Entwicklungs- und Produktionsprozess wird die Einhaltung der geltenden Vorschriften regelmäßig geprüft. Für alle unsere Abfüllmaschinen können wir daher die Konformität mit der EG-Richtlinie für Maschinen (2006/42/EG, Anhang II A) und den einschlägigen EU-Verordnungen erklären. Das CE-Kennzeichen finden Sie auf dem Typenschild unserer Maschinen. Darüberhinaus wird unser Unternehmen regelmäßig durch das örtliche Lebensmittelüberwachungsamt durch Vor-Ort-Besuche geprüft.

Nationale Regelungen in Deutschland

Auf nationaler Ebene sei zudem auf die Lebensmittelhygiene-Verordnung – LMHV hingewiesen, d. h. die Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Die LMHV enthält unter anderem Ausführungen über die Prozesshygiene, also über die Hygiene beim Verarbeiten von Lebensmitteln. Alle, die Lebensmittel herstellen und vertreiben, demnach auch alle Imkereien, die Honig verkaufen, fallen unter die Lebensmittelhygiene-Verordnung.

Die LMHV fordert allgemein, dass ein Lebensmittel auf allen Stufen der Gewinnung und Verarbeitung keiner nachteiligen Beeinflussung unterliegen darf. Branchenspezifisch auf Imkereien zugeschnittene Standards finden sich im Leitfaden Standard QM Honig und Imkerei®. Im Kapitel zur Honigverarbeitung wird ausgeführt, dass alle Oberflächen, die mit dem Honig in Kontakt kommen, leicht zu reinigen sein müssen. Sie müssen aus Edelstahl, lebensmittelechten Kunststoffen oder Glas bestehen. Die Gerätschaften und Anlagen müssen so konstruiert sein, dass Reinigungs- und Wartungsarbeiten an ihnen wirksam durchgeführt werden können.

Die Honeyaid® ist durchgehend so konstruiert, dass alle Teile und Oberflächen, glatt sowie schnell und einfach zu reinigen sind. Alle Maschinenteile, die mit dem Produkt in Berührung kommen und beim Abfüllen von Lebensmitteln verwendet werden, sind nachweislich für Lebensmittel zugelassen.

Wichtig für Imker, die ihren Honig verkaufen, ist schließlich noch das Eichgesetz: Es muss eine geeichte und nacheichbare Waage verwendet werden. Die von unserem Kunden erworbene chinesische Maschine suggeriert durch die integrierte Waage, dass dieses Gesetz automatisch eingehalten werden könne. Dabei ist die eingebaute Waage weder geeicht noch nacheichbar und verstößt somit gegen die deutsche Gesetzgebung. Unsere Honeyaid® Maschinen sind präzise volumetrische Füller. Nichtsdestotrotz weisen wir unsere Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Abfüllungmengen regelmäßig mit einer geeichten Waage überprüft werden sollten.

Alle Teile unserer Blogreihe: Qualität bei Abfüllmaschinen oder Was muss ich beim Kauf einer Honig-Abfüllmaschine beachten?