Warum unsere Honig-Abfüllmaschinen keine geeichte Waage enthalten und was Sie stattdessen wissen sollten

Wer Honig gewerblich abfüllt und verkauft, muss die Vorgaben des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) einhalten. Viele Imker fragen sich daher: Sollte eine geeichte Waage nicht direkt in der Abfüllmaschine integriert sein? Die kurze Antwort: Nein – und das aus gutem Grund.
In diesem Artikel erklären wir, was das Eichgesetz vorschreibt, wie Eichung und Nacheichung funktionieren und warum eine externe geeichte Kontrollwaage die bessere Lösung ist.

1 Was das Eichgesetz beim Honigverkauf vorschreibt

Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV) regeln den Einsatz von Waagen für den gewerblichen Verkauf von Honig nach Gewicht, z. B. in Gläsern mit 500 g. Konkret heißt das:

  • Wer Honig gewerblich nach Gewicht verkauft, muss eine geeichte und nacheichbare Waage verwenden (§ 25 MessEG, § 31 MessEV).
  • Die angegebene Füllmenge auf dem Etikett (z. B. „500 g“) muss zuverlässig eingehalten werden.
  • Eine regelmäßige Gewichtskontrolle ist gesetzlich vorgeschrieben.

Von den Vorgaben sind nur solche Hobbyimker ausgenommen, die ihren Honig ausschließlich gelegentlich und ohne Gewinnerzielungsabsicht abgeben, zum Beispiel an Familie, Freunde oder im Tausch. Sobald Honig jedoch regelmäßig oder auf Märkten und in Läden verkauft wird – auch in kleinen Mengen – gilt dies als gewerblicher Verkauf, und eine geeichte Waage ist vorgeschrieben.

2 Warum unsere Abfüllmaschinen keine geeichte Waage enthalten

Eine integrierte Waage klingt praktisch, ist aber in der Praxis weder rechtlich noch technisch sinnvoll. Geeichte Waagen unterliegen strengen Anforderungen, die mit einer flexiblen Abfüllmaschine schwer vereinbar sind. Die wichtigsten Gründe:

  • Eichung ist an feste Bedingungen gebunden: Aufstellort, Temperatur, Ausrichtung und Umgebungsfaktoren müssen konstant sein – bei beweglichen, produktführenden Geräten kaum umsetzbar.
  • Veränderungen heben die Eichgültigkeit auf: Reinigung, Produktwechsel oder Umbauten können die Eichung ungültig machen.
  • Hoher Aufwand für Eichung und Nacheichung: Integrierte Waagen müssten regelmäßig vor Ort vom Eichamt oder einer benannten Stelle geprüft werden, was teuer und zeitaufwändig ist.
  • Eingeschränkte Flexibilität: Unterschiedliche Gläser, Füllmedien oder kleine Chargen wären schwer handhabbar.

Selbst wenn unsere Abfüllmaschinen nur etwa 20 kg wiegen und theoretisch transportabel sind: Die Eichung bezieht sich auf das gesamte System (Gerät, Waage, Einsatzumgebung). Eine mobile Eichung ist daher in der Praxis kaum umsetzbar oder wirtschaftlich.

3 Unsere Empfehlung für den Honigverkauf

Nutzen Sie unsere präzise, volumenbasierte Abfüllmaschine und kontrollieren Sie das Gewicht regelmäßig mit einer externen geeichten Tischwaage. Das ist:

  • rechtssicher: Erfüllt die Vorgaben des MessEG.
  • praxisnah: Einfach in bestehende Abläufe integrierbar.
  • kosteneffizient: Keine teuren Nacheichungen des gesamten Geräts.
  • flexibel: Geeignet für verschiedene Glasgrößen und Chargen.

Wenn Sie eine persönliche Beratung zur Auswahl der passenden Abfülllösung für Ihr Imkereigeschäft wünschen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Jetzt beraten lassen

Geeignete Waagen sind im Fachhandel für kalibrierte Messgeräte oder über Reparaturunternehmen erhältlich, die von der örtlichen Eichstelle empfohlen werden.

Wichtige Kriterien bei der Auswahl:

  • Eichfähigkeit: Kennzeichnung mit „M“ oder einer Konformitätsbescheinigung (Nachweis, dass die Waage den gesetzlichen Anforderungen entspricht).
  • Regelmäßige Nacheichung: In der Regel alle zwei Jahre, je nach Waagentyp.
  • Stabile Aufstellung: An einem ruhigen, waagerechten und stabilen Ort.

4 Wie funktioniert die Eichung?

Eine Waage wird beim Hersteller oder einer zuständigen Prüfstelle erstgeeicht:

  • Sie wird unter festgelegten Bedingungen geprüft.
  • Sie erhält ein Eichkennzeichen (z. B. „M24“ für 2024).
  • Sie wird mit einer Plombe oder Versiegelung versehen.

Die Eichung gilt in der Regel zwei Jahre, danach ist eine Nacheichung durch das Eichamt oder zertifizierte Prüfstellen erforderlich. Manipulationen oder Beschädigungen (z. B. durch unsachgemäße Reinigung) können die Eichgültigkeit aufheben. Verwenden Sie die Waage daher nur gemäß den Herstellerangaben.

Fazit

Unsere Abfüllmaschinen enthalten bewusst keine integrierte geeichte Waage, da dies technisch und wirtschaftlich unpraktisch ist. Eine externe geeichte Kontrollwaage ist rechtssicher, flexibel und kosteneffizient. So erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben des Mess- und Eichgesetzes problemlos und können sich auf das Wesentliche konzentrieren: die Abfüllung und den Verkauf Ihres Honigs.

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